Reisedokumente für die Reisen in die Europäische Union
Zu den Reisen in die Europäische Union kann man diese Reisedokumente verwenden:
- alle Type von Reisepässen
- mit maschinenlesbaren Daten und mit biometrichen Daten, oder
- ohne maschinenlesbare Daten und ohne biometrische Daten
- alle Typen von Personalausweisen
Wir empfehlen nicht die Personalausweisen mit dem separat markierten Teil (mit der Ecke, die zum Abschneiden ist) zu verwenden, weil das Abschneiden der Ecke bei dem Ausweis als Ungültigkeit empfunden werden könnte.
Vor der Reise ins Ausland sollten Sie kontrollieren, ob Ihre Reisedokumente gültig sind. Der Inhaber des Passes mit maschinenlesbaren Daten und biometrischen Daten kann nach dem Gesetz über die Reisedokumente den Auftrag stellen, dass die Richtigkeit der Daten überprüft wird. Weiter sollte man auch die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in dem bestimmten Staat kennen. Falls Sie in die EU-Mitgliedsstaaten reisen, genügt es für die Reise, wenn Sie den gültigen Ausweis haben.
Gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates (ES) Nr. 444/2009 und laut dem Gesetz Nr. 197/2010 Sammlung darf man seit 1. Juli 2011 die Kinder in die Reisedokumente der Eltern nicht einschreiben lassen. Die Einträge von Kindern in Reisedokumenten der Eltern ist nur bis zum 26. Juni 2012 gültig, nach diesem Dato können die Kinder nur mit ihren eigenen Reisepass reisen. Das gleiche gilt auch für die Einschreibung von Kindern in Elternausweise. Das Verfallsdatum der Anmeldung der Kinder in Reisedokumente und Personalausweisen der Eltern bedeutet doch nicht, dass die Gültigkeit dieser Dokumente endet.