Für alle Arten von Unterkünften kann eine separate Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden.
Wenn Sie Ihren Urlaub aus einem schwerwiegenden Grund nicht antreten können und ihn stornieren müssen, erstattet Ihnen die Versicherung einen Teil der Stornogebühren, die Sie im Zusammenhang mit der Stornierung zahlen mussten.
Die Versicherung deckt auch die Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19-Krankheit ab - zum Beispiel, wenn Sie unter Quarantäne gestellt werden (aufgrund von Kontakt, Krankheit in der Familie usw.) oder sich direkt mit der Covid-19-Krankheit infizieren.
Diese Versicherung deckt Ereignisse ab, die einen Urlaub aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder des Todes des Teilnehmers oder eines Angehörigen unmöglich machen. Einzelheiten und eventuelle Ausschlüsse sind auf der Website des Versicherers zu finden. Der Gesamtbetrag der Entschädigung ist auf 12.000 € pro Police begrenzt und der Selbstbehalt des Versicherten beträgt 10 %. Bei Stornierung der Reise stellt das Reisebüro eine Bestätigung über die Höhe der erhobenen Stornogebühren aus. Der Teilnehmer reicht diese Bescheinigung zusammen mit einem ärztlichen Attest und dem entsprechenden Formular bei der Versicherungsgesellschaft ein, die dann 90 % der Stornogebühren übernimmt.
Zusammenfassung des Versicherungsschutzes
Stornierung oder Abbruch der Reise aufgrund von:
Tod, Krankheit oder Unfall des Versicherten
Tod, Krankheit oder Unfall eines Familienmitglieds
Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Entlassung
Vorladung vor ein Gericht zur Zeugenaussage
Andere Ereignisse siehe Versicherungsbedingungen
Die Versicherung beginnt mit dem Abschluss eines gültigen Reisevertrages und der Zahlung des gesamten Reisepreises oder einer Anzahlung von 50 % (alle Zahlungen sind rechtzeitig zu leisten). Das Ende der Versicherung ist der Zeitpunkt der Einschiffung oder eines eventuellen Schadens. Die Stornogebühr bei Rücktritt von der Versicherung beträgt immer 100% der Prämie.
Die Rücktrittskostenversicherung unterliegt einer Prämie von 4% des Reisepreises.