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Wie andere italienische Städte (Rom und Florenz) haben auch die Stadträte von Venedig beschlossen, die Gelegenheit zu nutzen, um die Stadtkasse durch die Einführung einer Aufenthaltssteuer aufzubessern.

Jeder Gast, der in einer Unterkunft in Venedig und seiner unmittelbaren Umgebung übernachtet, muss nun eine Aufenthaltssteuer zahlen (siehe. ausgenommen sind lediglich Kinder unter 10 Jahren, Fremdenführer und Busfahrer (Gruppen von mindestens 25 Personen), die in demselben Hotel wie die Gruppe übernachten. Diese Kategorien unterliegen nicht der Aufenthaltsgebühr.

 

Normale Besucher, die morgens anreisen und abends nach der Besichtigung der Sehenswürdigkeiten wieder abreisen, ohne zu übernachten, müssen diese Gebühr natürlich nicht entrichten.allerdings gibt es seit einigen Jahren eine obligatorische Gebühr für Reisebusse (gilt nicht für öffentliche Verkehrsmittel), so dass die Stadt indirekt etwas von diesen Touristen einnimmt.

 

Um die Situation noch unübersichtlicher zu machen, wurden Venedig und seine Umgebung in drei Bereiche und zwei Jahreszeiten unterteilt. Die Abgaben sind in EUR pro Person und Nacht angegeben.

 

Hochsaison (vom 1. Januar bis zum ersten Sonntag nach dem 6. Januar, Karneval, die Woche nach Aschermittwoch, der Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober, die Woche mit dem 8. Dezember und der Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 31. Dezember)

Unterkunftsmöglichkeiten

Venedig - Insel

Venedig - Lido und andere Inseln

Küste - Mestre, Marghera, usw.

HOTEL 5*

5

4,50

3

HOTEL 4*

4

2,80

2,40

HOTEL 3*

3

2,10

1,80

HOTEL 2*

2

1,40

1,20

HOTEL 1*

1

0,7

0,60

Residenza d'Epoca

4

2,80

2,40

Bed & Breakfast

3

2,10

1,80

Gasthaus 1˚ CAt

2,50

2,25

1,50

Affittacamere 2˚ CAt

2

1,40

1,20

Affittacamere 3˚ CAt

1,50

1,05

0,90

 

Nebensaison (restlicher Zeitraum des Jahres)

 

Unterkunftsmöglichkeiten

Venedig - Insel

Venedig - Lido und andere Inseln

Küste - Mestre, Marghera, usw.

HOTEL 5*

2,50

2,25

1,50

HOTEL 4*

2

1,4

1,20

HOTEL 3*

1,50

1,05

0,90

HOTEL 2*

1

0,70

0,60

HOTEL 1*

0,5

0,35

0,30

Residenza d'Epoca

2

1,40

1,20

Bed & Breakfast

1,50

1,05

0,90

Affittacamere 1˚ CAt

1,25

1,12

0,75

Affittacamere 2˚ CAt

1

0,70

0,60

Affittacamere 3˚ CAt

0,75

0,52

0,45

 

Die Wohnsitzsteuer sollte ab dem 1.7.2011 gültig sein. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben genannten Informationen.