Mikrochip oder Tätowierung Ihres Hundes: Nach italienischem Recht ist es Pflicht, Ihren Hund mit einem Mikrochip zu versehen oder sichtbar zu tätowieren. Wenn Ihr Hund eine Tätowierung hat und im Zuchtbuch eingetragen ist, muss die Tätowierung deutlich lesbar sein und vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen worden sein. Wenn der Hund nach diesem Datum tätowiert wurde, muss er auch einen Mikrochip haben.
Europäischer Tierpass: Ihr Hund muss einen eigenen Pass besitzen. Dieses international gültige Dokument wird von einem zertifizierten Tierarzt gegen eine Gebühr ausgestellt. Der Pass enthält Informationen über den Besitzer des Tieres, die Mikrochip-Nummer, die Tollwutimpfung und andere wichtige medizinische Informationen.
Gültige Tollwutimpfung: Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Er kann frühestens 21 Tage nach der ersten Impfung reisen. Bei Auffrischungsimpfungen kann er sofort reisen, wenn die Auffrischungsimpfung erfolgt, während die vorherige Impfung noch gültig ist.
Reiseversicherung für Ihren Hund: Es ist ratsam, eine Reiseversicherung für Ihren Hund abzuschließen, da die Kosten für die tierärztliche Versorgung im Ausland hoch sein können. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, die tierärztliche Versorgung gegen eine geringe Gebühr zu Ihrer Reiseversicherung hinzuzufügen.
Sonstige Anforderungen und Bedingungen:
- Eine Person kann maximal 5 Hunde begleiten, außer bei der Teilnahme an Zuchtschauen, Sportveranstaltungen und Wettbewerben.
- Wenn der Hund von einer anderen Person als dem Eigentümer begleitet wird, muss diese Person eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers haben.
- In Italien ist die Einreise von Welpen unter 12 Wochen und von Jungtieren im Alter von 12 bis 16 Wochen, die nicht ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft sind, nicht gestattet.
Für detaillierte Informationen und die aktuellen Bedingungen für die Einreise von Tieren nach Italien empfehlen wir, die offiziellen Quellen des italienischen Gesundheitsministeriums zu konsultieren . Wenn Sie alle Regeln und Bedingungen befolgen, können Sie einen unvergesslichen Urlaub mit Ihrem pelzigen Freund im schönen Italien verbringen.
Unterkunft mit Ihrem Hund
In vielen Hotels und Ferienwohnungen ist die Unterbringung von Hunden erlaubt. Erkundigen Sie sich vor der Buchung Ihrer Reise bei Ihrem Reisebüro, ob Sie Ihren Freund mitbringen können. Vergessen Sie nicht, diese Tatsache im Reisevertrag zu erwähnen!
Für Haustiere wird fast immer eine Gebühr erhoben, der Betrag pro Woche liegt bei etwa 35 €. Vorsicht - sehr oft gibt es auch eine Größenbeschränkung für das Haustier, wenn es mehr als 10 kg wiegt, werden nur wenige Unterkünfte es erlauben.
Wenn Sie Ihr Haustier nicht zu Hause lassen wollen oder können, müssen Sie sich für ein eigenes Transportmittel entscheiden, denn aus Sicherheits- und Hygienegründen ist die Mitnahme von Hunden im Bus leider nicht erlaubt.
Einige italienische Urlaubsorte haben vor kurzem Hundestrände eröffnet, z. B. in Lignano oder Bibione, aber Sie können Ihren Hund nicht an einen normalen Strand mitnehmen.
Eine Liste der italienischen Strände, an die Sie Ihren Hund mitnehmen können, finden Sie hier.