Ortstaxe in San Benedetto del Tronto
Seit 15. Juni 2012 führte Ferienort San Benedetto del Tronto Ortstaxe (turistische Steuer) ein. Diese Steuer gilt für Übernachtungen der Personen, die nicht Wohnort in San Benedetto haben und man bezahlt sie für 6 aufeinanderfolgenden Nächte.
Steuerhöhe ist von Unterkunftskategorie abhängig, ca. EUR 0,5 - EUR 2 pro Person/Nacht. Man bezahlt sie nach Anreise am Ort, Kinder bis 12 Jahre und Busfahrer bezahlen nichts.
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